Satzung

 

§ 1 Name und Sitz            

Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Tennenlohe und hat seinen Sitz in Erlangen. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.  

 

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

  1. Zweck des Vereines ist es, die Grundschule Tennenlohe zu unterstützen und zu fördern. Darüber hinaus legt der Verein als mögliche weitere Aufgabe die Einrichtung, Finanzierung und ggf. Organisation einer Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuung sowie Ferienbetreuung für Schüler und Schülerinnen der Grundschule Tennenlohe fest. Der Vereinszweck wird insbesondere durch ideelle Unterstützung und materielle und finanzielle Zuwendungen an die Grundschule Tennenlohe verwirklicht.
  2. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO.
  3. Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Bei Auflösung des Vereines, bei Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines Zweckes wird das Vereinsvermögen auf die Stadt Erlangen übertragen, die das Vermögen für Zwecke der Grundschule Tennenlohe zu verwenden hat.

 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag und Annahme des Antrages durch den Vorstand erworben.

 

§ 4 Verlust der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft geht durch Tod, Austritt oder Ausschluß verloren.
  2. Der Austritt ist jederzeit mit Wirkung zum Jahresende durch schriftliche Erklärung möglich.
  3. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann ein Mitglied durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied vom Vorstand zu hören.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Beiträge

  1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereines zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Zweck des Vereines zuwiderläuft.
  2. Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Die Übertragung des Stimmrechtes ist nicht zulässig.
  3. Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag.

 

§ 6 Organe

Organe des Vereines sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt die Funktion eines Schatzmeisters, der andere die Funktion des Schriftführers.
  2. Der Vorstand wird für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Er bleibt nach Ablauf der Wahlperiode im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Lehrkräfte an der Grundschule Tennenlohe können nicht Mitglied des Vorstandes werden.
  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereines. Er beschließt über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und er entscheidet über Zuwendungen an die Grundschule Tennenlohe. Dabei sind Zuwendungen nur auf Antrag der Schulleitung und/oder des Elternbeirates möglich. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstände unter Angabe der Tagesordnung geladen und mindestens zwei Vorstände anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
  5. Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt den Verein alleine, wobei im Innenverhältnis bestimmt ist, dass der stellvertretende Vorsitzende zur Vertretung nur in den Fällen berechtigt ist, in denen der Vorsitzende verhindert ist. Der zweite stellvertretende Vorsitzende ist im Innenverhältnis nur dann zur Vertretung berechtigt, wenn auch der stellvertretende Vorsitzende verhindert ist.
  6. VI.             Der Vorstand erstellt jährlich einen Bericht über Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Der Bericht ist von einem Kassenprüfer    zu prüfen.               


     

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Alljährlich im ersten Quartal findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder statt.
  3. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von 3 Wochen unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
  4. Die Mitgliederversammlung berät die Aktivitäten des Vereins, setzt die Beiträge fest, entscheidet über die Entlastung des Vorstandes, wählt den Vorstand und den Kassenprüfer und beschließt Änderungen der Satzung.
  5. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet im Falle einer Wahl das Los, in anderen Fällen die Stimme des geschäftsführenden Vorsitzenden. Bei Beschlüssen über die Änderung der Satzung ist eine Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.

 

§ 9 Niederschrift

  1. Über jede Mitgliederversammlung und jede Sitzung des Vorstandes ist eine von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnete Niederschrift zu fertigen.
  2. Die Niederschriften werden in der Grundschule Tennenlohe ausgehängt.

 

§ 10 Auflösung

Die Auflösung des Fördervereins erfolgt, wenn die Mitgliederzahl unter 7 absinkt.



 

 

 



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Dr. med. Peter Kindler Facharzt für Orthopädie

Dr. med. Andreas Hammel

 

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91058 Erlangen